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PET/CT-Kosten im DTZ |
Aufgrund der sehr vielschichtigen und in ständiger Bewegung befindlicher Situation der Finanzierung von PET/CT-Leistungen soll an dieser Stelle ein kurzer Überblick über prinzipielle Kostenübernahmemöglichkeiten entsprechend dem Versicherungsverhältnis gegeben werden.
1. Kassenpatient
Gesetzliche Krankenkassen
Derzeit wird für gesetzlich Versicherte die PET(/CT) bei nicht-kleinzelligem Lungenkrebs und dem Lungenrundherd erstattet. Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie auf der Webseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Für die praktische Anmeldung im DTZ gilt, dass ein Überweisungsschein sowie eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenversicherung benötigt werden. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch.
Bei anderweitigen Indikationen ist eine Kostenübernahme derzeit nicht geregelt, im Einzelfall jedoch möglich und mit Ihrer Kasse im Vorfeld zu klären. Sollten die Kosten nicht übernommen werden, kann eine IgeL-Vereinbarung getroffen werden. Zu diesem Zweck empfehlen wir ein vorheriges kostenloses Beratungsgespräch in unserer Praxis.
Die Bezahlung kann per ec-Karte oder in bar erfolgen.
Techniker Krankenkasse (TK), Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) und weitere Krankenkassen
Mit der Techniker Krankenkasse besteht seit längerer Zeit eine vertragliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Bronchialkarzinoms in Kooperation mit dem HELIOS-Klinikum Emil von Behring. Für Versicherte der TK werden medizinisch sinnvolle PET/CT-Untersuchungen zur Bestimmung des Tumorstadiums und Festlegung des therapeutischen Vorgehens (OP, Chemo-, Strahlentherapie) finanziert.
Von den guten Erfahrungen ausgehend, wurden per 01.12.2007 zwei weitere Krankheitsbilder, Brust- und Lymphdrüsenkrebs, in die zu erstattenden Leistungen für Versicherte dieser Krankenkasse aufgenommen. Für diese beiden Krankheitsbilder erfolgt ebenfalls eine Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Experten der Charité Campus Benjamin Franklin und des Sana-Klinikums Lichtenberg sowie ambulanten Schwerpunktpraxen.
Die gesammelten guten Erfahrungen bei den Indikationen Bronchialkarzinom, Mammakarzinom und malignes Lymphom überzeugten nun auch die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) und weitere wichtige Krankenkassen, die im gleichen Sinne mit dem DTZ zu den oben genannten Krebsarten verfahren. Das kolorektale Karzinom soll nun auch in den Versorgungsvertrag aufgenommen werden.
Im Einzelnen ist für Versicherte dieser Krankenkassen folgendes zu beachten: Die Teilnahme am Untersuchungsprogramm ist freiwillig. Der Patient hat bei Teilnahme lediglich eine Erklärung zu unterzeichnen. Alle Kosten werden dann von der TK, DAK und weiteren Krankenkassen abgedeckt. Die gewonnenen Daten sollen anonymisiert wissenschaftlich ausgewertet werden. Weitere Verpflichtungen bestehen nicht.
2. Krankenhauspatient
Krankenhauspatienten können über die behandelnde Einrichtung zur Untersuchung angemeldet werden und werden finanziell nicht belastet. Das Krankenhaus erhält eine Rechnung in Höhe einer IgeL-Rechnung.
3. Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)
Eine individuelle Gesundheitsleistung ist eine Vereinbarung zwischen Patient und Arzt über eine medizinisch sinnvolle Maßnahme, die aktuell nicht im Erstattungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt ist. Die Kostenkalkulation erfolgt auf der Basis der GOÄ. Die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme sollte in einem Vorgespräch geklärt werden.
4. Privatpatient
Die PET ist seit längerer Zeit als Leistung der Privaten Krankenversicherungen akzeptiert. Die Abrechnung seitens unserer Praxis erfolgt gemäß GOÄ, den Empfehlungen des Berufsverbandes Deutscher Nuklearmediziner (BDN) entsprechend.
Eine Überweisung durch den behandelnden Hausarzt oder Onkologen ist zweckmäßig, um die medizinische Notwendigkeit zu darzulegen. Vorbefunde sind willkommen.
5. Ausländische Patienten
Ausländische Patienten werden prinzipiell wie unsere deutschen Privatpatienten behandelt und erhalten eine privatärztliche Rechnung gemäß GOÄ.
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Diagnostisch Therapeutisches Zentrum am Frankfurter Tor (DTZ)
PET/CT-Diagnostik & Nuklearmedizin
Kadiner Straße 23
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Tel.: 030 5596861
Fax: 030 5589524
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Sprechzeiten: Mo-Fr 8:00–18:00 Uhr
Das DTZ ist ein zertifiziertes
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